HPM1, HMM1, HJM1 & Co.: LUCID-Meldearten einfach erklärt
Wer seine Datenmeldung als XML-Datei in LUCID hochlädt, muss in das Feld
TypeOfReportCode einen von fünf Codes schreiben: HPM1, HMM1, HJM1, HNM1 oder
HAM1. Im Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) steht keiner davon. Die Codes
stammen aus der XML-Anleitung der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR), Version 1.3
vom 12. August 2026. Dieser Beitrag erklärt sie anhand dieser Anleitung – und sagt auch, was
die Anleitung offenlässt.
Das Wichtigste vorweg
- Es gibt genau fünf Meldearten für Hersteller: HPM1, HMM1, HJM1, HNM1 und HAM1 (Tabelle 2.3.3 der Anleitung). Codes wie HJM2, VJM1 oder VJM2 kommen dort nicht vor.
- Vier davon sind Vollmeldungen: Sie nennen die Gesamtmenge des Zeitraums und ersetzen eine bereits vorhandene Meldung für diesen Zeitraum, solange das Korrekturfenster offen ist.
- Nur HNM1 ist additiv: Sie nennt die Differenz, die LUCID zu den vorhandenen Werten addiert – auch negative Werte sind möglich.
- Welche Zahlen Sie melden, regelt das Gesetz: dieselben Angaben, die Sie Ihrem dualen System übermittelt haben (§ 9 Abs. 1 Satz 1 VerpackDG). Der Code sagt LUCID nur, wie es diese Zahlen verbuchen soll.
1. Gesetz und Anleitung: wer was regelt
§ 9 Abs. 1 Satz 1 VerpackDG verpflichtet Hersteller, die im Rahmen einer Systembeteiligung getätigten Angaben unverzüglich nach Übermittlung an das System auch der Zentralen Stelle Verpackungsregister zu übermitteln – mindestens Registrierungsnummer, Materialart und Masse, den Namen des Systems und den Zeitraum der Beteiligung. Änderungen dieser Angaben sind entsprechend zu übermitteln (Satz 2). Warum das eine Meldung an zwei Stellen ist und keine, die Ihr System für Sie erledigt, haben wir in „Duales System und LUCID: Was ist der Unterschied und was muss ich wo melden?" beschrieben.
Meldearten kennt das Gesetz nicht. § 9 Abs. 3 lässt der Zentralen Stelle Raum, einheitliche elektronische Formulare bereitzustellen und nähere Verfahrensanweisungen zu erteilen. Die fünf Codes stehen in der XML-Anleitung der ZSVR, und die beschreibt den Upload so: Der Hersteller lädt mit der Datei dieselbe Datenmeldung hoch, die er an seinen Systembetreiber übermittelt hat (Abschnitt 1.2).
Wir zitieren die Bezeichnungen aus der englischen Fassung der Anleitung, die wir als Quelle archiviert haben. Die deutschen Umschreibungen in diesem Beitrag sind unsere eigenen, keine amtlichen Bezeichnungen.
Kleine Stolperfalle in der Anleitung
Kapitel 2 der Anleitung heißt auch in Version 1.3 noch „Producer volume report interface (section 10 VerpackG)". Das Verpackungsgesetz ist aber mit Ablauf des 11. August 2026 außer Kraft getreten (Artikel 7 des Gesetzes vom 13. Juli 2026); die Datenmeldung steht heute in § 9 VerpackDG. Paragrafen zitieren Sie besser aus dem Gesetz als aus einer Kapitelüberschrift.
2. Die fünf Meldearten auf einen Blick
| Code | Bezeichnung in der Anleitung | Unsere Umschreibung | Verbuchung |
|---|---|---|---|
| HPM1 | Initial planned volume report | erste Meldung der geplanten Menge | Vollmeldung |
| HMM1 | Intra-year volume report | unterjährige Mengenmeldung | Vollmeldung |
| HJM1 | Year-end volume report | Meldung zum Jahresende | Vollmeldung |
| HNM1 | Supplementary volume report | ergänzende Meldung (Differenz) | additiv |
| HAM1 | Deducted volumes | abgezogene Mengen | Vollmeldung |
Mehr Meldearten für Hersteller nennt die Anleitung nicht. Wer in einer Checkliste oder Vorlage auf Codes wie HJM2, VJM1 oder VJM2 stößt, sollte sie gegen Tabelle 2.3.3 prüfen: Dort stehen sie nicht. Die Liste ist kurz, aber die Codes sehen sich ähnlich genug, um sie zu verwechseln.
3. Vollmeldung oder Differenz: der Unterschied, auf den es ankommt
Abschnitt 2.2.1 der Anleitung unterscheidet zwei Arten, wie LUCID eine Meldung verbucht:
- Vollmeldung (full report): Sie nennt die gesamte Menge für den Meldezeitraum. Liegen für diesen Zeitraum schon Angaben vor, ersetzt die neue Datei sie – sofern das Korrekturfenster noch offen ist.
- Additive Meldung (additive report): Sie nennt die Differenz zwischen bisheriger und neuer Menge. Liegen schon Angaben vor, wird die neue Angabe hinzugerechnet. Negative Werte sind zulässig.
Wie lange das Korrekturfenster offen ist, sagt die Anleitung nicht. Was der Unterschied praktisch bedeutet, zeigt ein Beispiel: Für einen Meldezeitraum stehen in LUCID 1.200 kg Kunststoff. Richtig wären 1.350 kg.
| Sie laden hoch | als | Ergebnis nach der Logik der Anleitung |
|---|---|---|
1350,000 | Vollmeldung, z. B. HJM1 | 1.350 kg – der alte Wert wird ersetzt. Richtig. |
150,000 | HNM1 | 1.350 kg – die Differenz wird addiert. Richtig. |
1350,000 | HNM1 | 2.550 kg – die Gesamtmenge wurde ein zweites Mal addiert. Falsch. |
150,000 | Vollmeldung, z. B. HJM1 | 150 kg – die Differenz hat die Gesamtmenge ersetzt. Falsch. |
Die beiden falschen Zeilen sind keine Tippfehler, sondern Verwechslungen der Meldeart – und sie wirken in entgegengesetzte Richtungen. Das ist keine Formalie: § 66 Abs. 1 Nr. 7 VerpackDG erfasst Angaben in der Datenmeldung, die nicht richtig übermittelt werden, und der Bußgeldrahmen dafür liegt nach § 66 Abs. 3 bei bis zu 10.000 €.
Eine Vollmeldung gehört vollständig
Nach Abschnitt 2.4 der Anleitung darf ein Material mit 0,000 kg in der Datei ganz weggelassen werden – ein fehlendes Material steht also für null. Zusammen mit der Regel, dass eine Vollmeldung vorhandene Angaben ersetzt, heißt das: Eine Vollmeldung sollte alle Materialarten des Zeitraums enthalten, nicht nur die, die sich geändert hat.
4. Die fünf Codes im Einzelnen
HPM1 – Initial planned volume report
Eine Vollmeldung der geplanten Menge. Dass es eine Planmenge überhaupt gibt, folgt aus § 7 Abs. 1 VerpackDG: Sie beteiligen sich vor der Bereitstellung an einem System und geben dabei Materialart und Masse an. Die Masse, die Sie dem System zu diesem Zeitpunkt nennen, ist zwangsläufig eine Planung – und im Grundfall geht dieselbe Angabe nach § 9 Abs. 1 Satz 1 unverzüglich auch an LUCID.
HMM1 – Intra-year volume report
Eine Vollmeldung im Laufe des Jahres. Wichtig ist das Wort „Voll": HMM1 nennt den Gesamtstand für den Zeitraum, nicht die Veränderung seit der letzten Meldung. Wenn Sie Ihre Mengen beim System im Laufe des Jahres anpassen, verlangt § 9 Abs. 1 Satz 2, die Änderung auch LUCID zu übermitteln.
HJM1 – Year-end volume report
Eine Vollmeldung zum Jahresende. Die Anleitung nennt für keine der fünf Meldearten eine Frist. Für die Datenmeldung selbst gilt, was § 9 sagt: unverzüglich nach der Übermittlung an das System (Abs. 1) oder, für Hersteller unter 10 Tonnen, einmal jährlich bis zum 1. Juni (Abs. 2, dazu Abschnitt 5).
HNM1 – Supplementary volume report
Die einzige additive Meldeart: Sie melden nur die Differenz, und LUCID rechnet sie zu dem hinzu, was für den Zeitraum schon gemeldet ist. Weil negative Werte zulässig sind, kann eine HNM1 Mengen auch verringern. Ab wann statt einer Vollmeldung eine ergänzende Meldung nötig ist, sagt die Anleitung nicht; sie beschreibt nur, wie beide verbucht werden.
HAM1 – Deducted volumes
Eine Vollmeldung abgezogener Mengen. Mehr als Bezeichnung und Verbuchung nennt die Anleitung zu HAM1 nicht – auch nicht, für welche Fälle der Code gedacht ist. Als Vollmeldung nennt HAM1 die gesamte abgezogene Menge des Zeitraums, nicht nur das, was seit der letzten Meldung hinzugekommen ist.
Unabhängig davon verlangt § 9 Abs. 1 Satz 2, auch Rücknahmen nach § 7 Abs. 3 Satz 1 an die Zentrale Stelle zu übermitteln – also Verpackungen, die wegen Beschädigung oder Unverkäuflichkeit nicht beim Endabnehmer angekommen sind und für die Sie Ihre Beteiligungsentgelte zurückverlangt haben. Ob dafür HAM1 vorgesehen ist, steht in der Anleitung nicht ausdrücklich. Klären Sie das mit Ihrem System oder der Zentralen Stelle, bevor Sie HAM1 zum ersten Mal verwenden.
5. Und wer unter 10 Tonnen bleibt?
Wer im vorangegangenen Kalenderjahr insgesamt weniger als 10 Tonnen systembeteiligungspflichtiger Verpackungen im Bundesgebiet bereitgestellt hat, ist von den Pflichten nach § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 2 befreit. Er übermittelt stattdessen sämtliche Angaben für ein Kalenderjahr bis zum 1. Juni des Folgejahres (§ 9 Abs. 2 VerpackDG).
Die Anleitung in Version 1.3 erwähnt diese Jahresmeldung nicht und ordnet ihr keinen eigenen Code zu. Wir raten deshalb nicht, welcher der fünf Codes dafür gilt. Klären Sie das vor Ihrer ersten Jahresmeldung mit der Zentralen Stelle. Und beachten Sie: § 9 Abs. 2 ändert nur den Rhythmus der Meldung an LUCID. Am System beteiligen Sie sich auch unter 10 Tonnen vor der Bereitstellung (§ 7 Abs. 1 Satz 1).
6. Materialcodes: das Meldejahr entscheidet
Neben der Meldeart trägt jede Zeile der Datei einen Materialcode. Welche Codes gelten, hängt vom Meldezeitraum ab (Abschnitt 2.3 der Anleitung): bis zum Meldejahr 2018 die Materialarten der Verpackungsverordnung, 2019 bis 2026 die des Verpackungsgesetzes, ab 2027 die des VerpackDG.
| Materialart (Anleitung) | Meldejahre 2019–2026 | ab Meldejahr 2027 |
|---|---|---|
| Glass | 10000 | 10000 |
| PPC (Papier, Pappe, Karton) | 20000 | 20000 |
| Ferrous metals | 30000 | 30000 |
| Aluminium | 40000 | 40000 |
| Plastics | 50000 | 50000 |
| Beverage carton packaging | 60000 | – |
| Liquid packaging board | – | 68000 |
| Other composite packaging | 70000 | 70000 |
| Other materials | 80000 | 80000 |
Der einzige Unterschied betrifft die Kartons für Flüssigkeiten. Dahinter steht eine Gesetzesänderung: Artikel 4 Nr. 4 des Gesetzes vom 13. Juli 2026 ersetzt in § 42 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 VerpackDG die Angabe „Getränkekartonverpackungen" durch „Flüssigkeitskartons", in Kraft ab dem 1. Januar 2027 (Artikel 8 Abs. 4). Für Meldezeiträume bis 2026 bleibt es bei 60000, ab 2027 gilt 68000.
Die Beispieldatei ist kein Beispiel für Codes
Die Beispiel-XML, die die ZSVR zum Download anbietet, meldet in der von uns archivierten Fassung den Zeitraum 2019 – und verwendet dabei den Code 68000, der nach Tabelle 2.3.1 erst ab 2027 gilt. Für Aufbau, Reihenfolge der Elemente und Zahlenformat taugt die Datei als Vorlage. Welcher Code zu welchem Jahr gehört, entnehmen Sie der Tabelle.
7. Formatregeln für den XML-Upload
Neben Meldeart und Materialcodes legt die Anleitung fest, wie die Datei aussehen muss:
- Zeichenkodierung: UTF-8 mit BOM (Abschnitt 1.3.1).
- Masse: in Kilogramm mit drei Nachkommastellen, Komma als Dezimaltrennzeichen, ohne Tausendertrennzeichen – also
1350,000, nicht1.350,00. - Zeitraum:
ReportingPeriodFromundReportingPeriodTomüssen im selben Kalenderjahr liegen; ausgewertet werden nur Monat und Jahr. Wer über einen Jahreswechsel meldet, lädt zwei Dateien hoch. - Verpackungsart:
PackagingTypeCodeist derzeit nurV(Verpackung). - System: die
SystemOperatorIDaus Tabelle 2.3.4 – in Version 1.3 sind dort 14 Systembetreiber aufgeführt. - Schemagültig heißt nicht angenommen: LUCID prüft zusätzlich unter anderem Version, Format, Logik und Vollständigkeit, und ob eine Meldung möglich ist, kann vom Registrierungsstatus abhängen. Nach dem Upload werden die Daten angezeigt und müssen von Ihnen bestätigt werden.
- Eigene Kopie aufbewahren: Die ZSVR speichert die XML-Datei nicht dauerhaft; sie dient nur der Übertragung in die Weboberfläche (Abschnitt 2.4).
8. Wer die Meldung abgibt
Die Datenmeldung nach § 9 gehört zu den beiden Pflichten, die Sie nicht an Dritte übertragen können: § 5 Abs. 1 Satz 2 VerpackDG nimmt die Registrierung und die Abgabe von Datenmeldungen von der Beauftragung Dritter aus. Für Hersteller ohne Niederlassung in Deutschland gilt eine eigene Regel: Sie müssen einen Bevollmächtigten beauftragen, der ihre Pflichten mit Ausnahme der Registrierung wahrnimmt und insoweit als Hersteller gilt (§ 5 Abs. 2 und 3). Was das für Shops außerhalb Deutschlands bedeutet, steht auf Englisch in „German EPR for Shopify stores outside Germany".
Wo PackRegistry ansetzt
PackRegistry berechnet die Verpackungsmengen aus den erfüllten Bestellungen Ihres Shopify-Shops und erzeugt daraus die XML-Datei für LUCID – für jede der fünf Meldearten. Für Vollmeldungen lässt die App keine negativen Massen zu, und Zeiträume über einen Jahreswechsel lehnt sie ab.
Bei einer ergänzenden Meldung (HNM1) rechnet PackRegistry nur, was in Ihren bereits mit PackRegistry abgeschlossenen HMM1-, HJM1- oder HNM1-Meldungen für denselben Zeitraum noch nicht enthalten war. Gibt es eine solche Ausgangsmeldung noch nicht, erzeugt die App keine HNM1-Datei, statt eine Gesamtmenge als Differenz auszugeben.
Welche Meldeart die richtige ist und ob die Zahlen stimmen, prüfen Sie selbst – hochladen und bestätigen tun Sie in LUCID ebenfalls selbst.
Nächste Schritte
- Nehmen Sie Ihre letzte LUCID-Datenmeldung zur Hand: Welche Meldeart war es – und haben Sie eine Gesamtmenge oder eine Differenz gemeldet?
- Prüfen Sie Vorlagen und Checklisten gegen Tabelle 2.3.3: fünf Codes, keine weiteren.
- Vor jeder Vollmeldung: Sind alle Materialarten des Zeitraums enthalten, nicht nur die geänderte?
- Für Meldezeiträume ab 2027: Kartons für Flüssigkeiten mit 68000 statt 60000 melden.
- Wenn Sie unter 10 Tonnen bleiben: Klären Sie rechtzeitig vor dem 1. Juni, mit welcher Meldeart die Jahresmeldung abzugeben ist.
Rechtlicher Hinweis
Dieser Beitrag gibt den Stand vom 1. Oktober 2026 wieder und ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Ob und wie die genannten Pflichten auf Ihren Shop zutreffen, hängt vom Einzelfall ab. PackRegistry bereitet Berechnungen und Dateien vor; die Registrierung, die Prüfung und die Einreichung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister und Ihrem dualen System nehmen Sie selbst vor.
Quellen
- Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40 vom 13. Juli 2026, BGBl. 2026 I Nr. 207, ausgegeben am 17. Juli 2026 – Artikel 1 (VerpackDG), Artikel 4 Nr. 4, Artikel 7 (Außerkrafttreten des Verpackungsgesetzes), Artikel 8 Abs. 4.
- VerpackDG § 5 (Beauftragung Dritter und Bevollmächtigung), § 7 (Systembeteiligungspflicht), § 9 (Datenmeldungen), § 66 (Bußgeldvorschriften).
- Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, XML Guide „Uploading data reports in the LUCID Packaging Register", Version 1.3 vom 12. August 2026, Abschnitte 1.2, 1.3.1, 2.1 bis 2.4, Tabellen 2.3.1, 2.3.3 und 2.3.4.
- Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, Beispieldatei
Hersteller_Datenmeldung_Beispiel.xml, archivierte Fassung vom August 2026. - Zentrale Stelle Verpackungsregister: verpackungsregister.org.